Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Campingplatz Klüsserath

  1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge und Buchungen zwischen dem Campingplatz Klüsserath (im Folgenden „Campingplatz“) und den Gästen (im Folgenden „Gast“).

  2. Reservierung und Vertragsschluss Eine Reservierung ist verbindlich, sobald sie vom Campingplatz bestätigt wurde. Die Platzvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

  3. Anreise und Abreise Anreise täglich zwischen 8:00 und 20:00 Uhr. Abreise bis 11:00 Uhr. Spätere Abreise nur nach Absprache und ggf. gegen Gebühr.

  4. Zahlung Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Ankunft fällig. Barzahlung oder EC-Kartenzahlung werden akzeptiert.

  5. Rücktritt und Stornierung Eine Stornierung bis 14 Tage vor Anreise ist kostenfrei. Danach wird eine Gebühr von 50% des Gesamtbetrags erhoben. Bei Nichtanreise wird der gesamte Betrag fällig.

  6. Platzordnung Der Gast verpflichtet sich, die Platzordnung einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die folgenden Regeln:

    Campingplatz-Ordnung

    1. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten sowie die Beachtung von Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Camper.
    2. Das Befahren des Campingplatzes mit Fahrzeugen aller Art hat unbedingt nur im Schritttempo zu erfolgen. Unnötiges Befahren des Platzes ist verboten, dies gilt auch für Fahrräder.
    3. Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist die Schranke geschlossen.
    4. Ab 22:00 Uhr ist Zeltlautstärke einzuhalten. Ab 24:00 Uhr hat absolute Ruhe zu herrschen, das Gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche.
    5. Bei jedem Wohnwagen oder Zelt darf nur ein PKW stehen. Der Camper wird gebeten, jedes weitere Fahrzeug auf dem Parkplatz zu parken. Ansonsten wird eine Tagesgebühr von 2,00 € erhoben.
    6. Ballspiele sind nur auf einem hierfür bestimmten Platz statthaft.
    7. Der Kinderspielplatz darf nach 22:00 Uhr nicht mehr benutzt werden.
    8. Eltern haften für ihre Kinder.
    9. Hunde sind an der Leine zu halten.
    10. Besucher haben sich vor dem Betreten des Campingplatzes bei dem Platzwart anzumelden. Der Tagesbesucher zahlt pro Person 1,00 €. Kinder bis 16 Jahre sind frei. Bei Nichtanmeldung erhöht sich die Besuchergebühr auf 2,00 €. Besucher müssen ihre Fahrzeuge vor dem Campingplatz auf dem Parkplatz parken. Ausnahmen gelten für gehbehinderte Personen nach Rücksprache mit dem Platzwart. Der Dauercamper ist verpflichtet, seine Besucher auf die Anmeldepflicht hinzuweisen. Bei unerlaubtem Betreten oder Befahren des Campingplatzes wird der Besucher sofort dem Platz verwiesen. Besucher müssen ab 22:00 Uhr den Platz verlassen, ansonsten wird die Übernachtungsgebühr berechnet.
    11. Bei mutwilliger Verschmutzung oder Beschädigung der Sanitäranlagen muss mit sofortigem Platzverweis gerechnet werden. Kinder bis 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Sanitäranlagen betreten.
    12. Die Wasserzapfstellen im freien Gelände sind nur für die separate Entnahme von Frischwasser zu benutzen. Für andere Zwecke wie z.B. Rasensprengen, Wohnwagen- oder Autowäschen oder zum Spielen für Kinder darf kein Wasser entnommen werden. Das Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch in den Sanitäranlagen entnommen werden.
    13. Unmittelbar um jeden Wohnwagen oder Zelt muss der Camper für Ordnung und Sauberkeit sorgen. Auch muss bei Bedarf der Rasen gemäht werden, jedoch nicht in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe) sowie an Sonn- und Feiertagen. Stromkabel müssen so hoch hängen, dass keine Unfallgefahr besteht oder in der Erde mit Erdkabel verlegt werden.
    14. Die bereitgestellten Müllbehälter auf dem Platz und an der Gaststätte dürfen nur für Hausmüll benutzt werden, der auf dem Platz anfällt. Wer Sperrmüll oder mitgebrachte Müllsäcke einwirft, muss eine Sonderleerung zahlen. Kosten ca. 100,00 €. Die Entsorgung von Speermüll ist auf dem Campingplatz strengstens verboten!
    15. Sollten Camper ihre Wohnwagen oder Zelte vor Saisonbeginn (01.04) aufstellen, stehen diese ohne Aufsicht. Dasselbe gilt auch nach Saisonende (31.10).
    16. Die Platzmiete der Dauercamper ist bis zum 01.05 eines jeden Jahres zu zahlen. Sollte die Platzgebühr zum 01.05 nicht bezahlt sein, erhöht sie sich bis zum 15.05 um 30,00 €, bis 01.06 um 50,00 €.
    17. Den Anweisungen des Platzwartes oder seines Stellvertreters ist unbedingt Folge zu leisten.
    18. Sollten Camper diese Campingordnung nicht einhalten, müssen sie mit sofortigem Platzverweis rechnen.
    19. Die Abmeldung als Dauercamper muss bis zum 01.03. erfolgt sein, ansonsten ist die komplette Platzmiete zu zahlen. Bitte helfen Sie uns durch Einhaltung dieser Verordnung. Auch Sie haben dann einen schöneren Urlaub. Sollten Sie Beschwerden haben, richten Sie diese bitte direkt an uns. Für Ihr Verständnis im Voraus unseren besten Dank.

    Die Campingplatz-Leitung

  7. Haftung Der Campingplatz haftet nicht für Schäden oder Verlust von Eigentum des Gastes, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Campingplatz verursacht.

  8. Datenschutz Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzbestimmungen behandelt.

  9. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Sitz des Campingplatzes.